Worum geht's?
Projekte in der Stadtwirtschaft
Die Stadt Chemnitz hat 2024 noch einmal drei Beteiligungsprogramme für das Kulturhauptstadt-Jahr 2025 gestartet. Dabei wird Geld für die Umsetzung von Projekten an bestimmten Orten zur Verfügung gestellt.
Das Gute für dich: Eine der drei Programmlinien - "Orte des Aufbruchs" - betrifft auch unsere Interventionsfläche Stadtwirtschaft.
Die Antragsfrist ist leider abgelaufen.
Wir danken Euch für die eingereichten Anträge und warten gemeinsam mit Euch gespannt darauf, welche Projekte der Kulturbeirat der Stadt zur Förderung vorschlagen wird.
Eine finale Förderentscheidung erwarten wir gemeinsam mit dem Haushaltsbeschluss des Chemnitzer Stadtrats, der voraussichtlich Anfang 2025 erfolgen wird.
Lust? Dabei können wir dir helfen
Wir sind gespannt...
Überrasche uns mit deinen Ideen für spannende Veranstaltungsideen, kreative Workshops oder innovative Gestaltungen!
Nutze uns aus...
2025 wird die Stadtwirtschaft nicht mehr sein, wie du sie heute kennst: Viele Flächen werden umgestaltet, viele Räume von neuen Nutzer*innen belebt sein. Das heißt: Für die Gestaltung deines Projekts können wir dir einiges bieten:
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ein Veranstaltungssaal mit Bühnenpodesten sowie einer Grundausstattung an Licht- und Tontechnik
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zwei Höfe mit der technischen Grundausstattung zur Durchführung von Veranstaltungen
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Pop-up-Galerie- und Ausstellungsräume
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Grundausstattung an Mobiliar
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Unterstützung bei Marketing und PR und vieles mehr...
Tausch dich aus!
Das Projektteam der Stadtwirtschaft kann dir mehr zu möglichen Projekt-Orten, technischer Infrastruktur und möglicher Unterstützung erzählen. Tausch dich gern einmal mit uns aus, bevor du dein Projekt beantragst!
Kontakt:
Oder du nutzt unser Kontaktformular!
EUJA!
Macht mit...
Die Programmlinie "Orte des Aufbruchs" betrifft drei Interventionsflächen der Kulturhauptstadt:
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den Garagencampus
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das Schmidt-Rottluff-Ensemble
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die Stadtwirtschaft
Insgesamt stehen in der Programmlinie 180.000 Euro für Projekte auf, an und mit den drei Interventionsflächen zur Verfügung. Bis zum 1. September 2024 müssen die Projektanträge eingereicht sein. Die Anforderungen an die Antragsteller:innen sind niedrigschwellig und die Beantragung für Einzelinitiativen einfach realisierbar. Über die Bewilligung entscheidet der Kulturausschuss des Stadtrats der Stadt Chemnitz. Förderbescheide werden ggf. erst im Frühjahr 2025 erteilt.
Bedingungen:
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Gestaltung eines gemeinnützigen kulturell-künstlerischen Programms auf einer der Interventionsflächen
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Antragsberechtigt sind Einzelpersonen sowie Initiativen und Institutionen unabhängig von der Rechtsform, Gemeinnützigkeit wird vorausgesetzt
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Zeitlich und sachlich begrenztes Einzelprojekt
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Umsetzbarkeit des Projekts zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2025
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Maximale Förderhöhe sind 3.500 Euro
Beantragung:
Die Antragsfrist ist leider abgelaufen. Vielleicht findest du eine Fördermöglichkeit über die anderen Programmlinien des EUJA!-Programms?
Hier geht's zum Antragsformular.